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Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten
für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich,
wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der
Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den
Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu
unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung, usw.). ist die Übersetzung für den
Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu
überlassen.
(2) Informationen und
Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der
Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu
stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen Tabellen,
Abkürzungen, usw.).
(3) Fehler, die sich aus der
Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des
Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Übersetzer behält sich
das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf
Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch
auf Mängelbeseitigung muß vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend
gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer
Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern
nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet
sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang
mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
( 1 ) Die Vergütung ist sofort
nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muß
angemessen sein.
(2) Der Übersetzer hat neben
dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich
angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen
mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert
aufgeführt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich
notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen
Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung
objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner
Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(3) Ist die Höhe des Honorars
nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und
übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die
Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen
und üblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der
Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich
sein Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle
sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.